Nein, ich muss die Informationen nicht haben, damit sie die Schweizer dann überprüfen können, das heisst, vielleicht dann doch
Ich muss die XS auf CH-Stand bringen, im Grunde muss ich mir
ein solches Dokument "erarbeiten".
In der Schweiz wurde sie ohne Leistungsbeschränkung homologiert, also muss ich sie sicher aufmachen, aber ich muss auch die Lärm- und Abgaswerte einhalten, mit denen sie zugelassen wurde.
Wenn ich nun Glück habe, passt das direkt, also XS aufmachen und die Werte passen. Wenn nicht, stellt sich die Frage, welche weiteren Umbaumassnahmen notwendig sind. Aber dazu müsste man wohl ihre Werte kennen…
Offiziell bestehen sie auf dem Amt auf Bestätigungen vom Importeur (kann offensichtlich auf über eine Yamaha-Vertretung geschehen) oder von anerkannten Prüfstellen.
Im konkreten Fall würde evtl. auch ein TÜV-Bericht mit entprechenden Angaben im Schein/Brief ausreichen, deshalb die Frage, was da drin stehen wird, wenn der Umbaunoch in Deutschland erfolgen und sie CH-konform importiert würde.
Wenn das Amt einen TÜV-Bericht nicht aktzeptiert, wird damit vielleicht immerhin die Bestätigung einfacher (=günstiger – gem Aussage des Importeusr kostet allein die Bestätigung ca 950.--, Umbaumaterial (sofern auf offiziellen Vertriebskanälen überhaupt noch erhältlich) und Arbeit zusätzlich).
Der Importeur in der Schweiz ist leider keine Hilfe, der versucht die ganze Aktion direkt zu vermiesen. Während eines ca 10-minütigen Telefongesprächs hat er mir nur eben diesen Preis von ca 950.-- um die Ohren gehauen und dass nur sie, oder eine Vertretung das machen dürfen (was nachweislich falsch ist, anerkannte Prfstellen wie DTC oder FAKT dürfen auch, zumindest gem. Homepage Strassenverkehrsamt

) und dass solche Sachen sowieso keine Prioriät hätten. Weitere Informationen wollte er nicht rausrücken, ich sollte die XS importieren, den ganzen Zollkram erledigen und sie dann vorbeibringen und dann schauen sie. Also wohl irgendwann mal, wenn sie grad nichts besseres zu tun haben
Deshalb will ich es bei einer Garage versuchen, aber je mehr Infos ich habe, desto besser, denn das ist ja nun nichts, was ich vom Garagisten erwarten kann, dass der das einfach so weiss, wie das bei der XS250 so aussieht
Üblicherweise hat ein Fahrzeugbesitzer mit dem Typenschein nichts zu tun, der wird auch nicht ausgehändigt. Ein normal in der Schweiz verkauftes Fahrzeug wurde vom Hersteller ja so ausgeliefert, dass es der Typengenehmigung entspricht.